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Vellinger
Rechtliches · AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026Colin Velten Vahrenhorst

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den vertraglichen Rahmen zwischen Vellinger Systems und unseren Geschäftskunden. Da unsere Beratungs- und Implementierungsleistungen jeweils individuell auf das Projekt zugeschnitten werden, gehen mit dem Auftraggeber ausgehandelte Einzelvereinbarungen diesen AGB stets vor (§ 305b BGB). Die folgenden Klauseln greifen subsidiär oder regeln Punkte, die der individuelle Vertrag offenlässt.

Abschnitt 01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beratungs-, Implementierungs- und Dienstleistungen von Colin Velten Vahrenhorst, Vellinger Systems (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherverträge im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


Abschnitt 02

Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Vorab eingeholte Auskünfte, Potenzialanalysen und Erstgespräche sind unverbindlich und begründen keinen Vertrag.


Abschnitt 03

Leistungsumfang und Vorrang individueller Vereinbarungen

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung (Statement of Work) zum jeweiligen Projekt. Da Beratungs- und Implementierungsleistungen in der Regel hochgradig kundenspezifisch sind, treffen Auftragnehmer und Auftraggeber für jedes Mandat individuelle Vereinbarungen. Solche individuellen Vertragsabreden gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305b BGB ausdrücklich vor. Diese AGB regeln Sachverhalte, die der individuelle Vertrag offenlässt, oder gelten subsidiär bei kurzfristigen Beauftragungen ohne separaten Einzelvertrag.


Abschnitt 04

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend, ohne dass der Auftragnehmer in Verzug gerät.


Abschnitt 05

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten Stundensätze oder Pauschalen jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden ab dem dreißigsten (30.) Tag nach Rechnungserhalt erhoben. Reisekosten und projektbezogene Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.


Abschnitt 06

Termine und Leistungszeit

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich Zielangaben und keine Fixtermine, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich oder als Fixtermin im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB gekennzeichnet sind. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn absehbar wird, dass ein Termin nicht eingehalten werden kann.


Abschnitt 07

Haftung und Haftungsbegrenzung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; sie übersteigt jedenfalls nicht den Wert des jeweiligen Auftrags. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


Abschnitt 08

Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort. Der Auftragnehmer darf den Namen des Auftraggebers nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz nennen oder in Marketingmaterialien verwenden.


Abschnitt 09

Datenschutz

Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


Abschnitt 10

Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

An den vom Auftragnehmer erstellten und an den Auftraggeber übergebenen Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Vertrag vereinbarten Zwecke. Vom Auftragnehmer eingebrachte vorbestehende Werkzeuge, Methoden, Skripte, Frameworks und Standardkomponenten bleiben Eigentum des Auftragnehmers; an diesen erhält der Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung der Arbeitsergebnisse.


Abschnitt 11

Vertragslaufzeit und Kündigung

Soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem jeweiligen Projektumfang. Dienstverträge können von beiden Parteien nach Maßgabe des § 627 BGB gekündigt werden. Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.


Abschnitt 12

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

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