Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Vellinger über Websites und Automatisierungen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Was im Einzelfall vereinbart wird, etwa in einem schriftlichen Angebot, geht diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB).
01
Abschnitt 01
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Colin Velten Vahrenhorst, Geschäftsbezeichnung Vellinger, Akazienweg 27, 33790 Halle (Westfalen) (nachfolgend „Vellinger“), und seinen Kunden.
(2) Vellinger schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Vellinger ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Die Leistungen sind in 3 Teilen geregelt: Teil A Website-Paket, Teil B Erstgespräch, Teil C Automatisierungen. Teil D gilt für alle Leistungen.
02
Abschnitt 02
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch ein Angebot von Vellinger in Textform und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande, oder durch eine Auftragsbestätigung von Vellinger.
(2) Das Website-Paket und Automatisierungen werden nur nach einem Erstgespräch angeboten.
(3) Textform genügt für alle Erklärungen nach diesen AGB (zum Beispiel E-Mail).
03
Abschnitt 03
Teil A · § 3 Website-Paket: Leistungen
(1) Vellinger baut für den Kunden eine individuell gestaltete Website und betreut sie danach laufend. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot. Ohne abweichende Vereinbarung umfasst das Grundpaket:
• Gestaltung und Umsetzung von bis zu 8 Seiten in einer Sprache;
• ein Gespräch, in dem Vellinger mit dem Kunden die Inhalte erarbeitet, und das Schreiben der Texte;
• Hosting auf Servern in Deutschland, Domain und SSL-Zertifikat;
• 4 E-Mail-Postfächer mit je 20 GB;
• Überwachung der Erreichbarkeit im Abstand von 5 Minuten, Sicherheits- und Software-Updates sowie regelmäßige Datensicherungen;
• Änderungen nach § 6;
• Einbindung von Impressum und Datenschutzerklärung auf Grundlage geprüfter Vorlagen eines spezialisierten Anbieters, ausgefüllt mit den Angaben des Kunden; Aktualisierungen des Anbieters spielt Vellinger ein. Für die Richtigkeit seiner Angaben bleibt der Kunde verantwortlich. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden;
• Einreichung aller Seiten bei Google zur Aufnahme in den Index.
(2) Nicht enthalten sind, wenn nicht gesondert vereinbart: Online-Shop, Buchungssysteme, Fotoshooting, Logo und Corporate Design sowie Werbeanzeigen. Fotos stellt der Kunde.
(3) Vor der Beauftragung erhält der Kunde nach dem Erstgespräch 3 Entwürfe für die Startseite. Entwürfe und Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich.
04
Abschnitt 04
§ 4 Website-Paket: Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die Preise aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die einmalige Einrichtungsgebühr und der erste Monatsbeitrag werden mit Vertragsschluss fällig.
(3) Die Monatsbeiträge werden monatlich im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Für Zeiten, in denen nach § 7 Abs. 1 keine Monatsbeiträge anfallen, stellt Vellinger keine Rechnung.
05
Abschnitt 05
§ 5 Website-Paket: Laufzeit, Kündigung und Übergabe
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Domain wird vom ersten Tag an auf den Kunden registriert. Texte, Bilder und Daten des Kunden bleiben sein Eigentum.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit übergibt Vellinger die Website auf Wunsch des Kunden kostenlos: vollständige Kopie der Website, Zugänge und eine Übergabe-Anleitung. Mit der Übergabe erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die Website zu nutzen, zu ändern und weiterzugeben.
(5) Will der Kunde die Website vor Ablauf der Mindestlaufzeit übernehmen, erfolgt die Übergabe nach Zahlung der bis zum Ende der Mindestlaufzeit ausstehenden Monatsbeiträge.
(6) Bis zur Übergabe erhält der Kunde ein einfaches, auf die Vertragsdauer beschränktes Recht, die Website für sein Unternehmen zu nutzen.
(7) Stellt Vellinger den Geschäftsbetrieb ein, erhält der Kunde die Website mit allen Zugängen und einer Übergabe-Anleitung, ohne weitere Zahlungen.
06
Abschnitt 06
§ 6 Website-Paket: Änderungen
(1) Änderungen an bestehenden Inhalten oder Seiten, etwa neue Texte, Bilder, Öffnungszeiten oder Preise, sind im Monatsbeitrag in dem im Angebot vereinbarten Umfang enthalten, mindestens 2 Änderungen mit je bis zu 30 Minuten Arbeitszeit pro Kalendermonat. Eine Änderung, die länger dauert, zählt je angefangene 30 Minuten als eine Änderung; reicht das Kontingent nicht, macht Vellinger vorher ein Angebot. Nicht genutzte Änderungen werden nicht in den Folgemonat übertragen.
(2) Auf Änderungswünsche antwortet Vellinger spätestens am nächsten Werktag (Montag bis Freitag, außer gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen). Die Antwort enthält, wann die Änderung umgesetzt wird.
(3) Größere Änderungen, neue Seiten, neue Funktionen oder ein neues Design sind nicht enthalten. Vellinger erstellt dafür auf Wunsch ein gesondertes Angebot.
07
Abschnitt 07
§ 7 Website-Paket: Zusagen
(1) Online in 30 Tagen: Die Website ist spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss online. Voraussetzung ist, dass der Kunde Inhalte, Zugänge und Freigaben jeweils innerhalb von 3 Werktagen nach Anforderung liefert. Zeiten, in denen Vellinger auf den Kunden wartet, verlängern die Frist entsprechend. Ist die Website nach Ablauf der Frist nicht online, zahlt der Kunde ab diesem Tag keine Monatsbeiträge, bis sie online ist; die Beiträge laufen ab dem Tag des Online-Gangs wieder. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall außerdem ohne Einhaltung der Mindestlaufzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.
(2) Ladegeschwindigkeit: Die Startseite erreicht am Tag der Übergabe in Google PageSpeed Insights für Mobilgeräte mindestens 90 Punkte (Leistung, Median aus 5 Messungen). Wird dieser Wert nicht erreicht, bessert Vellinger kostenlos nach, bis er erreicht ist. Eine bestimmte Platzierung bei Google oder die Aufnahme in den Google-Index sagt Vellinger nicht zu, weil das allein Google entscheidet.
(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent sagt Vellinger nicht zu. Vellinger überwacht die Website und behebt Störungen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, so schnell wie möglich.
08
Abschnitt 08
§ 8 Website-Paket: Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde liefert die Inhalte, die nur er liefern kann (zum Beispiel Fotos, Logos, Angaben zum Unternehmen), und gibt Entwürfe und Texte frei.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er an den gelieferten Inhalten die nötigen Rechte hat, und stellt Vellinger von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen.
(3) Für die Rechtstexte der Kunden-Website (Impressum, Datenschutzerklärung) stellt Vellinger einen Generator-Dienst bereit und pflegt die Texte auf der Website ein. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben zu seinem Unternehmen ist der Kunde verantwortlich.
09
Abschnitt 09
Teil B · § 9 Erstgespräch
(1) Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, die Wünsche des Kunden zu verstehen, und führt zu keiner Zahlungspflicht.
(2) Termine können jederzeit über den Link in der Bestätigung verschoben oder abgesagt werden.
(3) Geht es um Automatisierungen, nennt Vellinger nach dem Erstgespräch in einem zweiten Termin, welche Abläufe sich lohnen, und einen Festpreis für die Umsetzung.
10
Abschnitt 10
Teil C · § 10 Automatisierungen
(1) Umfang und Festpreis einer Automatisierung ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot. Der Preis ist ein Festpreis, es sei denn, der Kunde ändert den vereinbarten Umfang.
(2) Vellinger stellt die Automatisierung auf Konten des Kunden ein, soweit technisch möglich. Wo Dienste mit künstlicher Intelligenz eingesetzt werden, verarbeiten diese Daten in der EU. Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert, soweit im Angebot nichts anderes steht.
(3) Nach der Umsetzung misst Vellinger mit dem Kunden nach, ob die Automatisierung wie vereinbart läuft, und bessert nach, wenn nicht.
(4) Die Betreuung einer Automatisierung (Überwachung, Anpassungen, Fehlerbehebung) ist ein eigener Vertrag. Preis und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann die Betreuung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(5) Bei Ende der Betreuung übergibt Vellinger alle Abläufe mit Dokumentation auf den Konten des Kunden. Der Kunde kann sie danach selbst oder mit einem anderen Dienstleister weiter nutzen.
(6) Fehler, die Vellinger gemeldet werden, bearbeitet Vellinger innerhalb von 3 Werktagen. Das ist eine Leistungsbeschreibung, keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis.
11
Abschnitt 11
Teil D · § 11 Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
(1) Verarbeitet Vellinger im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (zum Beispiel aus Kontaktformularen, Postfächern oder Automatisierungen), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(2) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.
(3) Vellinger darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz nennen.
12
Abschnitt 12
§ 12 Haftung
(1) Vellinger haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für Datenverlust haftet Vellinger nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
(5) Für Ausfälle oder Änderungen von Diensten Dritter (zum Beispiel Google, Hosting-Anbieter, Schnittstellen anderer Programme), die Vellinger nicht zu vertreten hat, haftet Vellinger nicht.
13
Abschnitt 13
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Vellinger in Halle (Westfalen).
(3) Vellinger kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; darauf weist Vellinger in der Mitteilung hin. Preise und der vereinbarte Leistungsumfang werden auf diesem Weg nicht geändert.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
Individuellen Vertrag besprechen
Sie haben Fragen zu einzelnen Klauseln oder benötigen einen Einzelvertrag für Ihr konkretes Projekt? Schreiben Sie uns kurz, wir melden uns spätestens am nächsten Werktag mit den passenden Unterlagen.